AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Leon Wolf, Firmenbezeichnung/Rechtsform ergänzen, und den Auftraggebern über angebotene Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Entkernung, Rückbau, Abrissarbeiten und Entrümpelung.
2. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, E-Mail-Bestätigung oder Beginn der Leistungsausführung zustande.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot / Auftrag. Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt den Zugang zur Baustelle / zum Objekt sicher.
- Er stellt erforderliche Informationen zum Objekt und zu Besonderheiten (z. B. Leitungen, Gefahrstoffe) rechtzeitig bereit.
- Genehmigungen, Freigaben oder behördliche Erlaubnisse stellt der Auftraggeber bereit, soweit nicht anders vereinbart.
5. Termine und Ausführung
Vereinbarte Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterung, behördlicher Maßnahmen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern Fristen angemessen.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro. Bitte ergänzen: „inkl. USt.“ oder „zzgl. gesetzlicher USt.“
Rechnungen sind innerhalb von z. B. 7 / 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7. Zusatzaufwand / Mehrleistungen
Wird während der Ausführung erkennbar, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind (z. B. unerwartete Materialien, erschwerter Zugang, zusätzliche Entsorgung), werden diese nach Abstimmung mit dem Auftraggeber gesondert berechnet.
8. Entsorgung und Gefahrstoffe
Die Entsorgung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Gefahrstoffe (z. B. Asbest) dürfen nur bei entsprechender Vereinbarung und unter Einhaltung der geltenden Sicherheits- und Entsorgungsvorschriften bearbeitet werden.
9. Abnahme (soweit anwendbar)
Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, hat der Auftraggeber die erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
10. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Eigentum / Zurückbehaltungsrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Forderungen können wir gesetzlich zulässige Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
12. Verbraucherstreitbeilegung (optional/prüfen)
Bitte ergänzen, ob Sie zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bereit/verpflichtet sind (VSBG).
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Wichtig zur Verwendung dieser AGB
Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie dem Auftraggeber vor Vertragsschluss wirksam zur Kenntnis gegeben werden. Bei individuellen Absprachen haben diese Vorrang.